Sollte eine Person das Haus allein nicht mehr verlassen können oder sich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung aufhalten, so sollte eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden (§ 1 Abs. 3 PAusG).

In dringenden Fällen können Sie einen vorläufigen Personalausweis erhalten, der direkt im Bürgerservice gefertigt wird. Dieser ist maximal 3 Monate gültig.

Die Lieferzeiten eines Personalausweises belaufen sich auf rund 2 Wochen. Wir übernehmen für die Lieferzeiten jedoch keine Haftung, da diese von der Bundesdruckerei abhängig sind.

Antragstellung bei Kindern unter 16 Jahren und Geschäftsunfähigen:
Eine Antragstellung ist nur in Begleitung der sorgeberechtigten Person (Mutter, Vater oder Vormund/Pfleger), welche den Aufenthalt der antragstellenden Person zu bestimmen hat,  möglich. Das Kind ist zur Beantragung mitzubringen. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Die Einverständniserklärung finden Sie unten in den Dokumenten. Wenn die Eltern bei der Geburt verheiratet waren oder danach geheiratet haben und die Vaterschaft vorher schon anerkannt wurde, hat auch der Vater das Sorgerecht. Ansonsten muss ein Nachweis der Sorgeerklärung mit eingereicht werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis (Negativbescheinigung oder Gerichtsurteil) zu erbringen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, den Antrag allein stellen.

Online-Ausweisfunktion
Die Online-Ausweisfunktion ist notwendig um sich online bei Unternehmen und Behörden auszuweisen. Bei jedem neuen Personalausweis, der seit dem 15. Juli 2017 beantragt wurde, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Einige Dienstleistungen können digital erledigt werden. Die Online-Dienste der Stadt Sendenhorst finden Sie hier. Die Online-Ausweisfunktion kann im Bürgerservice aktiviert oder deaktiviert werden. Sollten Sie die PIN vergessen oder verloren haben, so können Sie kostenfrei im Bürgerservice vor Ort eine neue PIN setzen.

Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Onlinefunktion noch nicht nutzen. Nach dem 16. Geburtstag kann der Online-Ausweis kostenfrei im Bürgeramt eingeschaltet werden.

Sie planen eine Reise ins Ausland?
Hinweise zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Verlust des Personalausweises

Wer seine Bank- oder Kreditkarte verloren hat oder Missbrauch vermutet, kann diese unter der Rufnummer 116 116 deaktivieren lassen – weltweit, kostenlos und rund um die Uhr. Dieselbe Nummer wählen auch Besitzer von Personalausweisen oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT), wenn sie die Online-Ausweisfunktion ihres Dokuments sperren lassen wollen. Dies ist wichtig damit Missbrauchsversuche sofort erkannt werden.

Der Personalausweis kann auch im Bürgerservice gesperrt werden. Rufen Sie sofort an. Die Sperrung ersetzt nicht die Verlustmeldung bzw. Neubeantragung der Dokumente.

Oftmals ist es ratsam bis zu 3 Wochen mit der Antragstellung eines neuen Personalausweises abzuwarten. Der Personalausweis taucht auch nach einem Diebstahl regelmäßig wieder auf.

Eine Entsperrung der Funktion ist nicht über die Sperrhotline möglich, sondern nur in der Behörde.

Unterlagen

  • bisheriger (vorläufiger) Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat. 
  • Einverständniserklärung und Ausweis des abwesenden Sorgeberechtigten bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen
  • Sollte es sich um das erste Ausweisdokument handeln, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.
  • die Größe und Augenfarbe müssen immer mit angegeben werden.
  • Sollte eine ausländische Staatsangehörigkeit verloren oder erworben worden sein, so müssen Nachweise im Original ggf. mit Originalübersetzung vorgelegt werden.

Bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen:

  • Einverständniserklärung zur Beantragung eines Personalausweises und Ausweis der abwesenden sorgeberechtigten Person
  • Negativbescheinigung vom Jugendamt oder gerichtliches Urteil bei alleiniger Sorge (hier zuständig Familiengericht Ahlen) im Original
  • Nachweis der Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung im Original

Kosten

Ausstellung von Personalausweisen

Antragstellende Person ab 24 Jahren

37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt
außerhalb des Hauptwohnsitzes

zusätzlich 13,00 Euro

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

zusätzlich 30,00 Euro