Wenn Sie nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist es möglich, sich von der Ausweispflicht zu befreien - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
  • Kein gültiges Ausweis Dokument
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Sendenhorst

Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
    • Attest der Hausärztin/ des Hausarztes
    • Bescheinigung des Pflegeheimes oder des Krankenhauses
  • Soweit vorhanden, den alten Personalausweis oder Reisepass
  • Beim Antrag durch eine Vertreterin/ eines Vertreters
    • Nachweis der Vertretungsvollmacht/ Betreuer-Ausweis
    • Vertretungsperson muss sich ausweisen können

Zuständige Stelle

Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst