Beiträge
Unter den Oberbegriff der „Beiträge“ fällt
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und
d) der Kanalanschlussbeitrag.