Unter den Oberbegriff der „Beiträge“ fällt
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag  (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und 
d) der Kanalanschlussbeitrag.

Beiträge

Unter den Oberbegriff der „Beiträge“ fällt
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag  (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und 
d) der Kanalanschlussbeitrag.

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