Straßenausbaubeiträge
Durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz NRW hat das Land NRW am 28.3.2024 das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen beschlossen. Danach gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1.1.2024 beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaubeiträge. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW sind damit von den Beiträgen für die Erneuerung und Verbesserung von bereits erstmalig endgültigen hergestellten Straßen befreit. Das Land erstattet den Kommunen alle Beiträge, die ab dem 1.1.2024 nicht mehr von den Anliegern erhoben werden dürfen.
Ortsrecht
Straßenbaubeitragssatzung
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen
Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW