Eine Antragstellung ist nur in Begleitung der sorgeberechtigten Person (Mutter, Vater oder Vormund/Pfleger), welche den Aufenthalt der antragstellenden Person zu bestimmen hat, möglich. Das Kind ist zur Beantragung mitzubringen. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis zu erbringen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, den Antrag allein stellen.

Expresspass:

Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird innerhalb von 3 bis 5 Werktagen geliefert. Wir übernehmen für die Lieferzeiten jedoch keine Haftung, da diese von der Bundesdruckerei abhängig sind.

Vorläufiger Reisepass:

Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn Sie in weniger als 3 Werktagen einen Reisepass benötigen und dies glaubhaft darlegen können (z.B. durch Vorlage der Reiseunterlagen). Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird an die Dauer der Reise angepasst. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern akzeptiert wird.

Sie planen eine Reise ins Ausland?
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie hier die Hinweise zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder.

Verlust oder Diebstahl des Reisedokuments?

Bitte melden Sie im Einwohnermeldeamt den Verlust Ihres Reisedokumentes. Dies leitet die Diebstahlanzeige an die örtliche Polizeidienststelle weiter. Falls der Reisepass gestohlen wurde, sollte zusätzlich eine Anzeige des Diebstahls bei der nächsten Polizeidienststelle (auch im Ausland) erfolgen.

 

 

Unterlagen

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • bisheriger (vorläufiger) Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Je nachdem welches Dokument bereits in der Vergangenheit ausgestellt wurde. Liegt noch kein Dokument vor, so ist die Geburtsurkunde mitzubringen.
  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat.
  • Einverständniserklärung und Ausweis der Abwesenden Sorgeberechtigten bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen
  • Sollte eine ausländische Staatsangehörigkeit verloren oder erworben worden sein, so müssen Nachweise vorgelegt werden.

Kosten

  • 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
  • 26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass (max. 12 Monate gültig, je nach Reisedauer)

Zusatzgebühren fallen bei folgenden Pässen an:

  • 32,00 Euro für einen Expresspass
  • 22,00 Euro für einen 48 Seiten Pass
Reisepass

Eine Antragstellung ist nur in Begleitung der sorgeberechtigten Person (Mutter, Vater oder Vormund/Pfleger), welche den Aufenthalt der antragstellenden Person zu bestimmen hat, möglich. Das Kind ist zur Beantragung mitzubringen. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis zu erbringen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, den Antrag allein stellen.

Expresspass:

Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird innerhalb von 3 bis 5 Werktagen geliefert. Wir übernehmen für die Lieferzeiten jedoch keine Haftung, da diese von der Bundesdruckerei abhängig sind.

Vorläufiger Reisepass:

Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn Sie in weniger als 3 Werktagen einen Reisepass benötigen und dies glaubhaft darlegen können (z.B. durch Vorlage der Reiseunterlagen). Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird an die Dauer der Reise angepasst. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern akzeptiert wird.

Sie planen eine Reise ins Ausland?
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie hier die Hinweise zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder.

Verlust oder Diebstahl des Reisedokuments?

Bitte melden Sie im Einwohnermeldeamt den Verlust Ihres Reisedokumentes. Dies leitet die Diebstahlanzeige an die örtliche Polizeidienststelle weiter. Falls der Reisepass gestohlen wurde, sollte zusätzlich eine Anzeige des Diebstahls bei der nächsten Polizeidienststelle (auch im Ausland) erfolgen.

 

 

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • bisheriger (vorläufiger) Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Je nachdem welches Dokument bereits in der Vergangenheit ausgestellt wurde. Liegt noch kein Dokument vor, so ist die Geburtsurkunde mitzubringen.
  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat.
  • Einverständniserklärung und Ausweis der Abwesenden Sorgeberechtigten bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen
  • Sollte eine ausländische Staatsangehörigkeit verloren oder erworben worden sein, so müssen Nachweise vorgelegt werden.
  • 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
  • 26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass (max. 12 Monate gültig, je nach Reisedauer)

Zusatzgebühren fallen bei folgenden Pässen an:

  • 32,00 Euro für einen Expresspass
  • 22,00 Euro für einen 48 Seiten Pass
e-Pass https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/252/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Rogoschewski

110

02526 303-116
rogoschewski@sendenhorst.de

Frau

Kocker

112

02526 303-168
kocker@sendenhorst.de

Frau

Brand

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brand@sendenhorst.de

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Ringhoff

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