Gewässerunterhaltungsgebühr
Die Gewässer sorgen dafür, dass die auf dem Gebiet der Stadt Sendenhorst niedergehenden Regenfälle in aller Regel störungsfrei abfließen können. Um dieses sicherzustellen, werden sie durch zwei Wasser- und Bodenverbände regelmäßig gepflegt. Die Wasser- und Bodenverbände stellen ihre Kosten der Stadt Sendenhorst in Rechnung. Die Rechtsgrundlage für die Umlage der Gewässerunterhaltungskosten hat sich durch Neufassung des Landeswassergesetzes NRW geändert. Bis zum Jahr 2018 wurde nur der Außenbereich über die sogenannte Wasserverbandsgebühr veranlagt. Seit 2019 werden die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten aller Grundstücke im Innen- und Außenbereich auf dem Gebiet der Stadt Sendenhorst zu Gewässerunterhaltungsgebühren herangezogen.
Der Gesetzgeber verlangt hierbei eine Unterteilung nach versiegelter und nicht versiegelter Fläche. Dieses liegt in den unterschiedlichen Versickerungseigenschaften dieser Flächenarten begründet. Zudem sind die Kosten der Gewässerunterhaltung nach der Neuregelung zu 90 % auf versiegelte Flächen und zu 10 % auf die übrigen unversiegelten Flächen zu verteilen.
Hierzu war zunächst eine Aufarbeitung der Datengrundlagen notwendig. Nach Erstellung einer Versiegelungskartierung auf der Grundlage von Luftbildern wurde für beide Wasser- und Bodenverbände eine Gebühr kalkuliert. Die Gewässerunterhaltungsgebühren werden auf den Abgabenbescheiden für alle Grund-
stücke festgesetzt.
Gebührensätze gemäß aktueller Satzung je qm/Jahr
Wasser- und Bodenverband 2024
Sendenhorst-Ennigerloh versiegelte Flächen 0,01607 €
Sendenhorst-Ennigerloh unversiegelte Flächen 0,00011 €
Albersloh-Rinkerode versiegelte Flächen 0,03801 €
Albersloh-Rinkerode unversiegelte Flächen 0,00018 €
Weitergehende Informationen und Antworten auf Ihre Fragen finden sie in diesem Informationsblatt.
Weitere Infos zu den Wasser- und Bodenverbänden (Aufgabe, Ansprechpartner, Satzung…) finden Sie hier:
Wasser- und Bodenverband Sendenhorst-Ennigerloh
Wasser- und Bodenverband Albersloh-Rinkerode