Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Schmutz- und/oder Regenwasser) ist ein einmaliger Anschlussbeitrag durch die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten zu zahlen. Mit diesem Beitrag werden die durchschnittlichen Aufwendungen gedeckt, die für die erstmalige Herstellung der gesamten Entwässerungseinrichtungen entstehen. 

Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Grundstücksgröße und der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Diese wird gemessen über das Maß der Nutzung, also die Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden kann und die Art der Nutzung, so dass sich der Beitrag z.B. für Gewerbebetriebe um einen sogenannten „Artzuschlag“ erhöht. Der Beitrag beträgt zurzeit für ein 1-geschossig bebaubares Grundstück 7,16 €/qm Grundstücksfläche für einen Vollanschluss (Schmutz- und Regenwasser) und 3,58 €/qm für einen Teilanschluss (Schmutz- oder Regenwasser).
Mit dem Beitrag ist der Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßenraum bis zur Grundstücksgrenze abgegolten. Für die Kanalbauarbeiten auf dem privaten Grundstück ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich und trägt auch die hierfür entstehenden Kosten.

Ortsrecht
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)