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Parksonderausweis für Menschen mit Behinderungen
Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.
- Außergewöhnlich gehbehindert und/oder blind.
Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.
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Parksonderausweis für Menschen mit Behinderungen Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen. Schwerbehindertenparkausweis, Parkerleichterung für Behinderte, Parkausweis für Behinderte https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/295/show
- Außergewöhnlich gehbehindert und/oder blind.
Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen. Schwerbehindertenparkausweis, Parkerleichterung für Behinderte, Parkausweis für Behinderte https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/295/show
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