BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Parksonderausweis für Menschen mit Behinderungen

Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Außergewöhnlich gehbehindert und/oder blind.
Diese Angaben finden Sie im Schwerbehindertenausweis. Diese Parkerleichterung ist in der gesamten EG gültig.

Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.

Ihre Nachricht an uns

  Zum Kontaktformular

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Sicherheit und Ordnung, Feuerschutz, Wahlen, Umweltschutz
Parksonderausweis für Menschen mit Behinderungen Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte können Sie beantragen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Außergewöhnlich gehbehindert und/oder blind.
Diese Angaben finden Sie im Schwerbehindertenausweis. Diese Parkerleichterung ist in der gesamten EG gültig.

Zudem gibt es eine Parkerleichterung für Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind sind. Dieser Ausweis gilt in NRW und berechtigt nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.
Schwerbehindertenparkausweis, Parkerleichterung für Behinderte, Parkausweis für Behinderte https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/295/show
Bürgerdienste
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Ertug

109

02526 303-214