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vorübergehende Abmeldung
Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
Unterlagen
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen
Kosten
Bei zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€.
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- Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
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- Frau Rogoschewski
Tel: 02526 303-116
Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
vorübergehende Abmeldung Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen Bei zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€. Kraftfahrzeuge https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/294/show
Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen Bei zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€. Kraftfahrzeuge https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/294/show
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Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100
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