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vorübergehende Abmeldung

Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.

Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.

Unterlagen

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen

Kosten

Bei  zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€.

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vorübergehende Abmeldung Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises.

Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst aber ermächtigt, vorübergehende Abmeldungen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und
Fahrzeugkennzeichen
Bei  zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Gebühr 7,50€. Kraftfahrzeuge https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/294/show
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Telefon 02526 303-0
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