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Friedhofsangelegenheiten

Die Friedhöfe in Sendenhorst und Albersloh befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Aussnahme:
Abrechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofshalle.

Ortsrecht:
Friedhofshallengebührensatzung

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Friedhofsangelegenheiten Die Friedhöfe in Sendenhorst und Albersloh befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Aussnahme:
Abrechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofshalle.

Ortsrecht:
Friedhofshallengebührensatzung
Friedhof https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/292/show
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Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Rogoschewski

110

02526 303-116