Untersuchungsberechtigungsschein
Seit dem 01.10.2023 werden Untersuchungsberechtigungsscheine online beantragt.
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden. Den entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerservice.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von einem Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Für den Online-Antrag wird die Online-Ausweisfunktion benötigt. Ab 16 kann der Schein selbst beantragt werden. Ansonsten können dies die Erziehungsberechtigten übernehmen. Mit dem digitalen Untersuchungsberechtigungsschein wird eine UBS-ID mitgeteilt, welche bei der Untersuchung benötigt wird. Der Antrag kann auch beim Bürgerservice vor Ort gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihr Personaldokument z.B. Personalausweis oder Reisepass mit.
Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
Kosten
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird kostenlos zur Verfügung gestellt.