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Untersuchungsberechtigungsschein
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Er dient zur Feststellung der Berufstauglichkeit für Berufsanfänger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz und ist dem Hausarzt vorzulegen.
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Einwohner- und Meldewesen
Untersuchungsberechtigungsschein Der Untersuchungsberechtigungsschein kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Er dient zur Feststellung der Berufstauglichkeit für Berufsanfänger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz und ist dem Hausarzt vorzulegen. Personalausweis oder Kinderausweis/-reisepass https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/251/show
Er dient zur Feststellung der Berufstauglichkeit für Berufsanfänger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz und ist dem Hausarzt vorzulegen. Personalausweis oder Kinderausweis/-reisepass https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/251/show
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