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Untersuchungsberechtigungsschein

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Er dient zur Feststellung der Berufstauglichkeit für Berufsanfänger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz und ist dem Hausarzt vorzulegen.

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Untersuchungsberechtigungsschein Der Untersuchungsberechtigungsschein kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Er dient zur Feststellung der Berufstauglichkeit für Berufsanfänger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz und ist dem Hausarzt vorzulegen.
Personalausweis oder Kinderausweis/-reisepass https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/251/show
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