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Umtausch der Fahrerlaubnis
Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Einwohnermeldeamt stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung)
Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung)
Unterlagen
alten Führerschein
Passbild
für 50-jährige bei Umtausch/Verlängerung der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten
Passbild
für 50-jährige bei Umtausch/Verlängerung der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten
Kosten
Umtausch: 24,00 Euro
Verlängerung: 39,30 Euro
Verlängerung: 39,30 Euro
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- Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
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Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
Umtausch der Fahrerlaubnis Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Einwohnermeldeamt stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung) alten Führerschein
Passbild
für 50-jährige bei Umtausch/Verlängerung der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten Umtausch: 24,00 Euro
Verlängerung: 39,30 Euro https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/250/show
Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung) alten Führerschein
Passbild
für 50-jährige bei Umtausch/Verlängerung der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten Umtausch: 24,00 Euro
Verlängerung: 39,30 Euro https://serviceportal.sendenhorst.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/250/show
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