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Sterbefallmeldung
Verstirbt einer Personen in Sendenhorst, so wird der Sterbefall vom Standesamt Sendenhorst beurkundet. Grundlage dafür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärtzliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärtzin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 28 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Unterlagen
- Sterbeanzeige (mündlich oder schriftlich)
- ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis über letzten Wohnsitz (Ausweis)
- Personenstandsurkunden (entsprechend dem Personenstand der Person)
Kosten
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für die gesetzlichen Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
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Amt/Fachbereich
Personenstand
Verstirbt einer Personen in Sendenhorst, so wird der Sterbefall vom Standesamt Sendenhorst beurkundet. Grundlage dafür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärtzliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärtzin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 28 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- Sterbeanzeige (mündlich oder schriftlich)
- ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis über letzten Wohnsitz (Ausweis)
- Personenstandsurkunden (entsprechend dem Personenstand der Person)
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für die gesetzlichen Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
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