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Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, so empfiehlt es sich, genaue Erkundigungen über die notwendigen Unterlagen bei dem Konsulat des jeweiligen Landes einzuholen. Auch das Bundesverwaltungsamt in Köln erteilt Auskunft. In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit dem namentlich anzugebenden, ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist. Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsregisterauszug o. Geburtsurkunde (inkl. Übersetzung)
Wenn bereits verheiratet:
- Auszug aus dem Eheregister inkl. Auflösungsvermerk (inkl. Übersetzung und Anerkennung bei ausländischen Urkunden und Scheidungsurteilen)
Wenn nicht in Sendenhorst wohnhaft:
- Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes
Kosten
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro zu entrichten.
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- Bürgerdienste
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48324 Sendenhorst
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- Frau Weikert
Tel: 02526 303-165
- Frau Piechotka
Tel: 02526 303-165
Amt/Fachbereich
Personenstand
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, so empfiehlt es sich, genaue Erkundigungen über die notwendigen Unterlagen bei dem Konsulat des jeweiligen Landes einzuholen. Auch das Bundesverwaltungsamt in Köln erteilt Auskunft. In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit dem namentlich anzugebenden, ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist. Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsregisterauszug o. Geburtsurkunde (inkl. Übersetzung)
Wenn bereits verheiratet:
- Auszug aus dem Eheregister inkl. Auflösungsvermerk (inkl. Übersetzung und Anerkennung bei ausländischen Urkunden und Scheidungsurteilen)
Wenn nicht in Sendenhorst wohnhaft:
- Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro zu entrichten.
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