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Restmüll
Für die Beseitigung des Restmülls stehen 80 l, 120 l, 240 l und 1,1 cbm – Gefäße zur Verfügung. Die Abfuhr erfolgt 14-tägig. Die Termine sind aus dem Abfallkalender ersichtlich.
Ausnahmsweise mehr anfallender Restabfall kann über 70-l-Restabfallsäcke als Zusatz zur Restabfalltonne entsorgt werden. Die Säcke können gegen ein Entgelt von 3,00 € an folgenden Stellen erworben werden:
Sendenhorst:
- Rathaus (Bürgerservice), Kirchstraße
- Voges, Osttor 5
- Ihr Platz, Weststraße 11
- Raiffeisen, Herkulesweg 3
- Verwaltungsnebenstelle, Bahnhofstraße 1
- Bäckerei Abelmann, Bergstr. 4
- Raiffeisen, Wolbecker Str. 22
Sie können Restabfälle auch gegen Gebühr in Höhe von 10,00 € pro angefangene 500 l an den Recyclinghöfen in Sendenhorst und Albersloh abliefern.
Ortsrecht
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Sendenhorst
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesabfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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48324 Sendenhorst
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- Frau Gotchel
Tel: 02526 303-142
Amt/Fachbereich
Straßenreinigung, Abfallwirtschaft, Verkehr
Für die Beseitigung des Restmülls stehen 80 l, 120 l, 240 l und 1,1 cbm – Gefäße zur Verfügung. Die Abfuhr erfolgt 14-tägig. Die Termine sind aus dem Abfallkalender ersichtlich.
Ausnahmsweise mehr anfallender Restabfall kann über 70-l-Restabfallsäcke als Zusatz zur Restabfalltonne entsorgt werden. Die Säcke können gegen ein Entgelt von 3,00 € an folgenden Stellen erworben werden:
Sendenhorst:
- Rathaus (Bürgerservice), Kirchstraße
- Voges, Osttor 5
- Ihr Platz, Weststraße 11
- Raiffeisen, Herkulesweg 3
- Verwaltungsnebenstelle, Bahnhofstraße 1
- Bäckerei Abelmann, Bergstr. 4
- Raiffeisen, Wolbecker Str. 22
Sie können Restabfälle auch gegen Gebühr in Höhe von 10,00 € pro angefangene 500 l an den Recyclinghöfen in Sendenhorst und Albersloh abliefern.
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Landesabfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Frau
Gotchel
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