BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Umlegung
In einem Baulandumlegungsverfahren werden Grundstücke in unbebauten oder bebauten Gebieten so neu geordnet, dass eine Nutzung gemäß dem für den Bereich bestehenden oder im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan möglich wird. Ein solches Verfahren ist in den Vorschriften der §§ 45 ff. BauGB geregelt. Die Stadt Sendenhorst hat zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Umlegungsausschuss gebildet, dessen Geschäftsstelle der Liegenschaftsverwaltung angegliedert ist.
Am Verfahren der Umlegung sind die Grundeigentümer und die Inhaber eingetragener Rechte beteiligt.
Ein Umlegungsverfahren kann parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich durchgeführt werden. Es kann jedoch erst dann mit dem Umlegungsbeschluss beendet werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.
Am Verfahren der Umlegung sind die Grundeigentümer und die Inhaber eingetragener Rechte beteiligt.
Ein Umlegungsverfahren kann parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich durchgeführt werden. Es kann jedoch erst dann mit dem Umlegungsbeschluss beendet werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.
Ihre Nachricht an uns
Zum KontaktformularZuständige Organisationseinheit
- Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
E-Mail: mail@sendenhorst.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Gerdes
Tel: 02526 303-325
Amt/Fachbereich
Liegenschaften
Umlegung In einem Baulandumlegungsverfahren werden Grundstücke in unbebauten oder bebauten Gebieten so neu geordnet, dass eine Nutzung gemäß dem für den Bereich bestehenden oder im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan möglich wird. Ein solches Verfahren ist in den Vorschriften der §§ 45 ff. BauGB geregelt. Die Stadt Sendenhorst hat zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Umlegungsausschuss gebildet, dessen Geschäftsstelle der Liegenschaftsverwaltung angegliedert ist.
Am Verfahren der Umlegung sind die Grundeigentümer und die Inhaber eingetragener Rechte beteiligt.
Ein Umlegungsverfahren kann parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich durchgeführt werden. Es kann jedoch erst dann mit dem Umlegungsbeschluss beendet werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist. Grundstücksneuordnung, Baulandumlegung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/97/show
Am Verfahren der Umlegung sind die Grundeigentümer und die Inhaber eingetragener Rechte beteiligt.
Ein Umlegungsverfahren kann parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich durchgeführt werden. Es kann jedoch erst dann mit dem Umlegungsbeschluss beendet werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist. Grundstücksneuordnung, Baulandumlegung https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/97/show
Zentrale Steuerung und Finanzen
001 Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100
Frau
Gerdes
206
02526 303-325