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Richtwertkarte [Bescheinigungen]
Aus dem vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Warendorf herausgegebenen Grundstücksmarktbericht sind die aktuellen Bodenrichtwerte, die vielfach als Grundlage für die Ermittlung von Grundstückspreisen herangezogen werden, zu ersehen.
Die Stadt kann (gebührenpflichtig) die Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes bescheinigen; solche Bescheinigungen werden in einigen Fällen für Baufinanzierungsunterlagen benötigt.
Aus dem Grundstücksmarktbericht sind darüber hinaus u. a. auch Preise für landwirtschaftliche Flächen, die Höhe von Erbbauzinsen und eine differenzierte Aufstellung der Grundstückspreise innerhalb der Ortschaften zu ersehen.
Richtwerte sind außerdem über die Internetseite des Kreises Warendorf (www.kreis-warendorf.de) und über die vom NRW Land herausgegebene Veröffentlichung www.boris.nrw. zu erfahren.
Die Stadt kann (gebührenpflichtig) die Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes bescheinigen; solche Bescheinigungen werden in einigen Fällen für Baufinanzierungsunterlagen benötigt.
Aus dem Grundstücksmarktbericht sind darüber hinaus u. a. auch Preise für landwirtschaftliche Flächen, die Höhe von Erbbauzinsen und eine differenzierte Aufstellung der Grundstückspreise innerhalb der Ortschaften zu ersehen.
Richtwerte sind außerdem über die Internetseite des Kreises Warendorf (www.kreis-warendorf.de) und über die vom NRW Land herausgegebene Veröffentlichung www.boris.nrw. zu erfahren.
Kosten
23,50 € gem. Verwaltungsgebührensatzung für eine Richtwertbescheinigung
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- Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
E-Mail: mail@sendenhorst.de
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Tel: 02526 303-325
Amt/Fachbereich
Liegenschaften
Richtwertkarte [Bescheinigungen] Aus dem vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Warendorf herausgegebenen Grundstücksmarktbericht sind die aktuellen Bodenrichtwerte, die vielfach als Grundlage für die Ermittlung von Grundstückspreisen herangezogen werden, zu ersehen.
Die Stadt kann (gebührenpflichtig) die Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes bescheinigen; solche Bescheinigungen werden in einigen Fällen für Baufinanzierungsunterlagen benötigt.
Aus dem Grundstücksmarktbericht sind darüber hinaus u. a. auch Preise für landwirtschaftliche Flächen, die Höhe von Erbbauzinsen und eine differenzierte Aufstellung der Grundstückspreise innerhalb der Ortschaften zu ersehen.
Richtwerte sind außerdem über die Internetseite des Kreises Warendorf (www.kreis-warendorf.de) und über die vom NRW Land herausgegebene Veröffentlichung www.boris.nrw. zu erfahren. 23,50 € gem. Verwaltungsgebührensatzung für eine Richtwertbescheinigung Bodenrichtwertkarte, Grundstückswerte, Baulandpreise https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/96/show
Die Stadt kann (gebührenpflichtig) die Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes bescheinigen; solche Bescheinigungen werden in einigen Fällen für Baufinanzierungsunterlagen benötigt.
Aus dem Grundstücksmarktbericht sind darüber hinaus u. a. auch Preise für landwirtschaftliche Flächen, die Höhe von Erbbauzinsen und eine differenzierte Aufstellung der Grundstückspreise innerhalb der Ortschaften zu ersehen.
Richtwerte sind außerdem über die Internetseite des Kreises Warendorf (www.kreis-warendorf.de) und über die vom NRW Land herausgegebene Veröffentlichung www.boris.nrw. zu erfahren. 23,50 € gem. Verwaltungsgebührensatzung für eine Richtwertbescheinigung Bodenrichtwertkarte, Grundstückswerte, Baulandpreise https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/96/show
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Fax 02526 303-100
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