BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Private Nutzung öffentlicher Flächen

In einigen Fällen sind Privatpersonen daran interessiert, nicht öffentlich genutzte städtische Flächen für ihre Zwecke zu nutzen oder auch in ihre Grundstücksfläche mit einzubeziehen. 
Einem solchen Wunsch wird nachgegeben, wenn keine öffentlichen Belange dagegen sprechen. 
Die Nutzer zahlen ein (geringes) Entgelt. Eine solche Nutzungsgestattung wird jedoch auf jederzeitigen Widerruf erteilt, damit die Stadt im Bedarfsfall kurzfristig über ihre Flächen verfügen kann.

Ihre Nachricht an uns

  Zum Kontaktformular

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Liegenschaften
Private Nutzung öffentlicher Flächen In einigen Fällen sind Privatpersonen daran interessiert, nicht öffentlich genutzte städtische Flächen für ihre Zwecke zu nutzen oder auch in ihre Grundstücksfläche mit einzubeziehen. 
Einem solchen Wunsch wird nachgegeben, wenn keine öffentlichen Belange dagegen sprechen. 
Die Nutzer zahlen ein (geringes) Entgelt. Eine solche Nutzungsgestattung wird jedoch auf jederzeitigen Widerruf erteilt, damit die Stadt im Bedarfsfall kurzfristig über ihre Flächen verfügen kann.
Gestattungen https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/95/show
Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Gerdes

206

02526 303-325