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Kontrollschacht
Übergabeschacht zwischen privater und öffentlicher Kanalisation
Entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst hat jeder Grundstückseigentümer am Übergabepunkt zum öffentlichen Kanalnetz (i.d.R. an der Grundstücksgrenze) für jeden Kanalanschluss einen Kontrollschacht zu errichten.
Diese Schächte erleichtern es, die Hausanschlussleitungen für Abwasser zu reinigen und zu reparieren. Wenn der Platz es zulässt, sollte deshalb an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich ein solcher Kontrollschacht eingeplant werden mit einem Durchmesser von 80 Zentimetern. Reicht der Platz nicht, kann dort eine kleinere Kontrollöffnung installiert werden. Ein Kontrollschacht im Gebäude empfiehlt sich aus hygienischen Gründen nicht.
Ein Überbauen oder überpflastern des Kontrollschachtes ist nicht zulässig.
Entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst hat jeder Grundstückseigentümer am Übergabepunkt zum öffentlichen Kanalnetz (i.d.R. an der Grundstücksgrenze) für jeden Kanalanschluss einen Kontrollschacht zu errichten.
Diese Schächte erleichtern es, die Hausanschlussleitungen für Abwasser zu reinigen und zu reparieren. Wenn der Platz es zulässt, sollte deshalb an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich ein solcher Kontrollschacht eingeplant werden mit einem Durchmesser von 80 Zentimetern. Reicht der Platz nicht, kann dort eine kleinere Kontrollöffnung installiert werden. Ein Kontrollschacht im Gebäude empfiehlt sich aus hygienischen Gründen nicht.
Ein Überbauen oder überpflastern des Kontrollschachtes ist nicht zulässig.
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Kontrollschacht Übergabeschacht zwischen privater und öffentlicher Kanalisation
Entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst hat jeder Grundstückseigentümer am Übergabepunkt zum öffentlichen Kanalnetz (i.d.R. an der Grundstücksgrenze) für jeden Kanalanschluss einen Kontrollschacht zu errichten.
Diese Schächte erleichtern es, die Hausanschlussleitungen für Abwasser zu reinigen und zu reparieren. Wenn der Platz es zulässt, sollte deshalb an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich ein solcher Kontrollschacht eingeplant werden mit einem Durchmesser von 80 Zentimetern. Reicht der Platz nicht, kann dort eine kleinere Kontrollöffnung installiert werden. Ein Kontrollschacht im Gebäude empfiehlt sich aus hygienischen Gründen nicht.
Ein Überbauen oder überpflastern des Kontrollschachtes ist nicht zulässig. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/554/show
Entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst hat jeder Grundstückseigentümer am Übergabepunkt zum öffentlichen Kanalnetz (i.d.R. an der Grundstücksgrenze) für jeden Kanalanschluss einen Kontrollschacht zu errichten.
Diese Schächte erleichtern es, die Hausanschlussleitungen für Abwasser zu reinigen und zu reparieren. Wenn der Platz es zulässt, sollte deshalb an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich ein solcher Kontrollschacht eingeplant werden mit einem Durchmesser von 80 Zentimetern. Reicht der Platz nicht, kann dort eine kleinere Kontrollöffnung installiert werden. Ein Kontrollschacht im Gebäude empfiehlt sich aus hygienischen Gründen nicht.
Ein Überbauen oder überpflastern des Kontrollschachtes ist nicht zulässig. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/554/show
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