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Entwässerungsantrag
Der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation ist bei der Stadt Sendenhorst zu beantragen.
Die Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses ist von der Stadt Sendenhorst genehmigen zu lassen. Der hierfür erforderliche Antrag muss mit Hilfe des als Download verfügbaren Antragsformulars und den u.a. Plänen in zweifacher Form bei der Stadt eingereicht werden.
Die Benutzung der Abwasseranlage darf erst nach Genehmigung durch die Stadt erfolgen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen.
Die Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses ist von der Stadt Sendenhorst genehmigen zu lassen. Der hierfür erforderliche Antrag muss mit Hilfe des als Download verfügbaren Antragsformulars und den u.a. Plänen in zweifacher Form bei der Stadt eingereicht werden.
Die Benutzung der Abwasseranlage darf erst nach Genehmigung durch die Stadt erfolgen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen.
Unterlagen
Forblatt (siehe Downloads)
Erläuterungsbericht
Lageplan M. 1:500
Schnitt M. 1:100
Längsschnitt der Grundleitungen
Grundrisse Keller und Geschosse M. 1:100
bei Gewerbebetrieben Beschreibung nach Art und Umfang der Produktion bzw. sonstigen Tätigkeiten und der Art und Menge des Abwassers sowie die Anzahl der Beschäftigten
Erläuterungsbericht
Lageplan M. 1:500
Schnitt M. 1:100
Längsschnitt der Grundleitungen
Grundrisse Keller und Geschosse M. 1:100
bei Gewerbebetrieben Beschreibung nach Art und Umfang der Produktion bzw. sonstigen Tätigkeiten und der Art und Menge des Abwassers sowie die Anzahl der Beschäftigten
Kosten
47 €
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- Betriebe
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
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- Herr Schratz
Dienstbereichsleiter/in
Tel: 02526 303-223
- Herr Köttendorf
Tel: 02526 303-133
Amt/Fachbereich
Tiefbau / Eigenbetriebe
Entwässerungsantrag Der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation ist bei der Stadt Sendenhorst zu beantragen.
Die Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses ist von der Stadt Sendenhorst genehmigen zu lassen. Der hierfür erforderliche Antrag muss mit Hilfe des als Download verfügbaren Antragsformulars und den u.a. Plänen in zweifacher Form bei der Stadt eingereicht werden.
Die Benutzung der Abwasseranlage darf erst nach Genehmigung durch die Stadt erfolgen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen. Forblatt (siehe Downloads)
Erläuterungsbericht
Lageplan M. 1:500
Schnitt M. 1:100
Längsschnitt der Grundleitungen
Grundrisse Keller und Geschosse M. 1:100
bei Gewerbebetrieben Beschreibung nach Art und Umfang der Produktion bzw. sonstigen Tätigkeiten und der Art und Menge des Abwassers sowie die Anzahl der Beschäftigten 47 € https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/536/show
Die Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses ist von der Stadt Sendenhorst genehmigen zu lassen. Der hierfür erforderliche Antrag muss mit Hilfe des als Download verfügbaren Antragsformulars und den u.a. Plänen in zweifacher Form bei der Stadt eingereicht werden.
Die Benutzung der Abwasseranlage darf erst nach Genehmigung durch die Stadt erfolgen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen. Forblatt (siehe Downloads)
Erläuterungsbericht
Lageplan M. 1:500
Schnitt M. 1:100
Längsschnitt der Grundleitungen
Grundrisse Keller und Geschosse M. 1:100
bei Gewerbebetrieben Beschreibung nach Art und Umfang der Produktion bzw. sonstigen Tätigkeiten und der Art und Menge des Abwassers sowie die Anzahl der Beschäftigten 47 € https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/536/show
Betriebe
001 Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100
Herr
Schratz
Dienstbereichsleiter/in
217
02526 303-223
Herr
Köttendorf
303
02526 303-133