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Steuervergünstigung für Denkmäler
Das Steuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Denkmäler zu mindern. Auskunft hierüber gibt eine Broschüre des Landes NRW: "Denkmäler erhalten, der Staat hilft, Steuertips für Denkmaleigentümer".
Grundvoraussetzung für die Erlangung von Steuervergünstigungen ist die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW für die durchgeführte Maßnahme vor Beginn der Arbeiten. Die Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde stellt fest, dass das Gebäude ein Denkmal i. S. des DSchG NRW ist und dass die Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes und/oder seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Grundvoraussetzung für die Erlangung von Steuervergünstigungen ist die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW für die durchgeführte Maßnahme vor Beginn der Arbeiten. Die Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde stellt fest, dass das Gebäude ein Denkmal i. S. des DSchG NRW ist und dass die Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes und/oder seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
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Bauverwaltung, Wohnungswesen und Denkmalschutz
Steuervergünstigung für Denkmäler Das Steuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Denkmäler zu mindern. Auskunft hierüber gibt eine Broschüre des Landes NRW: "Denkmäler erhalten, der Staat hilft, Steuertips für Denkmaleigentümer".
Grundvoraussetzung für die Erlangung von Steuervergünstigungen ist die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW für die durchgeführte Maßnahme vor Beginn der Arbeiten. Die Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde stellt fest, dass das Gebäude ein Denkmal i. S. des DSchG NRW ist und dass die Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes und/oder seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/517/show
Grundvoraussetzung für die Erlangung von Steuervergünstigungen ist die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW für die durchgeführte Maßnahme vor Beginn der Arbeiten. Die Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde stellt fest, dass das Gebäude ein Denkmal i. S. des DSchG NRW ist und dass die Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes und/oder seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/517/show
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