BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohnungsaufsicht
Nach § 2 des Wohnungsgesetzes NRW hat die Stadt Sendenhorst die Aufgabe, auf die Intandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohngebäuden, Wohnungen und Wohnräumen hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Ihre Nachricht an uns
Zum KontaktformularZuständige Organisationseinheit
- Planen, Bauen und Umwelt
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
E-Mail: mail@sendenhorst.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schneidereit
Tel: 02526 303-131
Amt/Fachbereich
Bauverwaltung, Wohnungswesen und Denkmalschutz
Wohnungsaufsicht Nach § 2 des Wohnungsgesetzes NRW hat die Stadt Sendenhorst die Aufgabe, auf die Intandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohngebäuden, Wohnungen und Wohnräumen hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/512/show
Planen, Bauen und Umwelt
001 Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100
Frau
Schneidereit
301
02526 303-131