BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Denkmalschutz
Die Denkmalliste wird von der Stadt Sendenhorst als Untere Denkmalbehörde geführt. Der Denkmalwert eines Objektes wird zunächst in Form einer gutachtlichen Stellungnahme vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege beurteilt. Liegen die maßgeblichen Tatbestandsmerkmale für ein Denkmal vor, ist die Untere Denkmalbehörde verpflichtet, das entsprechende Objekt in die Denkmalliste einzutragen. Mit der Eintragung unterliegt das Objekt den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW. Über die Eintragung in die Denkmalliste erhalten die Eigentümer nach vorherigen Anhörung einen Bescheid. Die Denkmalliste steht jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, zur Einsicht offen.
Ihre Nachricht an uns
Zum KontaktformularZuständige Organisationseinheit
- Planen, Bauen und Umwelt
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
E-Mail: mail@sendenhorst.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schneidereit
Tel: 02526 303-131
Amt/Fachbereich
Bauverwaltung, Wohnungswesen und Denkmalschutz
Denkmalschutz Die Denkmalliste wird von der Stadt Sendenhorst als Untere Denkmalbehörde geführt. Der Denkmalwert eines Objektes wird zunächst in Form einer gutachtlichen Stellungnahme vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege beurteilt. Liegen die maßgeblichen Tatbestandsmerkmale für ein Denkmal vor, ist die Untere Denkmalbehörde verpflichtet, das entsprechende Objekt in die Denkmalliste einzutragen. Mit der Eintragung unterliegt das Objekt den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW. Über die Eintragung in die Denkmalliste erhalten die Eigentümer nach vorherigen Anhörung einen Bescheid. Die Denkmalliste steht jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, zur Einsicht offen. Denkmalliste https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/492/show
Planen, Bauen und Umwelt
001 Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100
Frau
Schneidereit
301
02526 303-131