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Abwasserbeseitigung im Außenbereich (Kleinkläranlagen)

Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Anträge sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung über die Stadt Sendenhorst an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf einzureichen.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
  • aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
  • Lageplan i.M. 1:500
  • Systemzeichnung/Datenblatt der Kleinkläranlage

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    Kirchstraße 1
    48324 Sendenhorst

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Abwasserbeseitigung im Außenbereich (Kleinkläranlagen)

Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Anträge sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung über die Stadt Sendenhorst an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf einzureichen.

  • Antragsformular
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
  • aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
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Fax 02526 303-100

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