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Feuerwehrgebühren für Einsätze

Die Stadt Sendenhorst unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen o.ä. Vorkommnissen verursacht werden, eine Freiwillige Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG). Einsätze in diesem Rahmen sind grundsätzlich unentgeltlich.

Allerdings wird für für bestimmte Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Ersatz von entstandenen Kosten verlangt. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verursacher die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist oder wenn eine Brandsicherungswache durch die Feuerwehr erfolgen muss.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Feuerwehrgebührensatzung.

Ortsrecht

Feuerwehrgebührensatzung

Rechtsgrundlagen allgemein
FSHG

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Sicherheit und Ordnung, Feuerschutz, Wahlen, Umweltschutz
Feuerwehrgebühren für Einsätze Die Stadt Sendenhorst unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen o.ä. Vorkommnissen verursacht werden, eine Freiwillige Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG). Einsätze in diesem Rahmen sind grundsätzlich unentgeltlich.

Allerdings wird für für bestimmte Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Ersatz von entstandenen Kosten verlangt. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verursacher die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist oder wenn eine Brandsicherungswache durch die Feuerwehr erfolgen muss.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Feuerwehrgebührensatzung.

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