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Meldepflicht

Jeder, der eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Woche bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

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Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.

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Meldepflicht

Jeder, der eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Woche bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.

https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/236/show
Bürgerdienste
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Fax 02526 303-100

Frau

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Frau

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112

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Ringhoff

112

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