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Meldepflicht
Jeder, der eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Woche bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
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Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.
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- Bürgerdienste
Kirchstraße 1
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