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Kraftfahrzeugscheine

Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist.

Unterlagen

Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Kosten

10,80 Euro

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Kraftfahrzeugscheine Der Kreis Warendorf hat die Stadt Sendenhorst ermächtigt, Namens- und Anschriftenänderungen in KFZ-Scheinen vorzunehmen, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das im Kreis Warendorf zugelassen ist. Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II 10,80 Euro Änderung des Kraftfahrzeugscheins https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/232/show
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