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Fischereischein
Zur Ausübung des Fischfangs kann beim Einwohnermeldeamt ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein beantragt werden. Für Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der nur im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs berechtigt.
Unterlagen
- Zeugnis der Fischerprüfung sowie Lichtbild (beim Erstantrag)
- bei Verlängerung nur der Fischereischein
- für den Jugendfischereischein nur das Lichtbild
Kosten
Jugendfischereischein:
1 Jahr - 8,--Euro
Fischereischein:
1 Jahr – 16,-- Euro,
5 Jahre – 48,--Euro
1 Jahr - 8,--Euro
Fischereischein:
1 Jahr – 16,-- Euro,
5 Jahre – 48,--Euro
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- Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
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- Frau Rogoschewski
Tel: 02526 303-116
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Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
Fischereischein Zur Ausübung des Fischfangs kann beim Einwohnermeldeamt ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein beantragt werden. Für Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der nur im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs berechtigt.
1 Jahr - 8,--Euro
Fischereischein:
1 Jahr – 16,-- Euro,
5 Jahre – 48,--Euro https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/218/show
- Zeugnis der Fischerprüfung sowie Lichtbild (beim Erstantrag)
- bei Verlängerung nur der Fischereischein
- für den Jugendfischereischein nur das Lichtbild
1 Jahr - 8,--Euro
Fischereischein:
1 Jahr – 16,-- Euro,
5 Jahre – 48,--Euro https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/218/show
Bürgerdienste
001 Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100
Frau
Rogoschewski
110
02526 303-116
Frau
Kocker
112
02526 303-168
Frau
Brand
112
02526 303-168
Frau
Ringhoff
112
02526 303-118