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EU-Führerschein
Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führerschein können Sie im Einwohnermeldeamt stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung)
Änderungen zum Führerschein ab 2013
Für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten Regelungen, die nach der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf seiner Homepage alle Neuerungen zusammengestellt: www.bmvi.de
Unterlagen
alten Führerschein, Passbild
für 50-jährige bei Umtausch der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten
Kosten
Umtausch: 30,20 Euro
Verlängerung: 45,50 Euro
Änderung: 14,90 Euro
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- Frau Kocker
Tel: 02526 303-168
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Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führerschein können Sie im Einwohnermeldeamt stellen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Eine Umtauschverpflichtung für Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 3 gibt es bisher nicht.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen (Verlängerung)
Änderungen zum Führerschein ab 2013
Für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten Regelungen, die nach der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf seiner Homepage alle Neuerungen zusammengestellt: www.bmvi.de
alten Führerschein, Passbild
für 50-jährige bei Umtausch der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten
Umtausch: 30,20 Euro
Verlängerung: 45,50 Euro
Änderung: 14,90 Euro
Frau
Kocker
112
Frau
Brand
112
Frau
Ringhoff
112