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Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr

Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt.

Unterlagen

Pass,
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung)

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Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt. Pass,
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung)
gebührenfrei https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/211/show
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