BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt.
Unterlagen
Pass,
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung)
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung)
Kosten
gebührenfrei
Ihre Nachricht an uns
Zum KontaktformularZuständige Organisationseinheit
- Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rogoschewski
Tel: 02526 303-116
- Frau Kocker
Tel: 02526 303-168
- Frau Brand
Tel: 02526 303-168
- Frau Ringhoff
Tel: 02526 303-118
Amt/Fachbereich
Einwohner- und Meldewesen
Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für EG-Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf zusammengestellt. Pass,
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung) gebührenfrei https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/211/show
Lichtbild,
gegebenenfalls Schulbescheinigung und Unterhaltserklärung der Eltern,
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Lohnbescheinigung) gebührenfrei https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/211/show
Bürgerdienste
001 Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100
Frau
Rogoschewski
110
02526 303-116
Frau
Kocker
112
02526 303-168
Frau
Brand
112
02526 303-168
Frau
Ringhoff
112
02526 303-118