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Abmeldung
Am 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löst die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab.
Eine Abmeldung in Sendenhorst ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.
Für die Abmeldung benötigen Sie:
- den Vordruck "Meldeschein Abmeldung"
Den Meldeschein erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Sendenhorst und in der Verwaltungsnebenstelle Albersloh.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Sendenhorst. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.
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Einwohner- und Meldewesen
Am 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löst die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab.
Eine Abmeldung in Sendenhorst ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.
Für die Abmeldung benötigen Sie:
- den Vordruck "Meldeschein Abmeldung"
Den Meldeschein erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Sendenhorst und in der Verwaltungsnebenstelle Albersloh.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Sendenhorst. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.
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