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Sperrmüll
Die Abfuhr sperriger Abfälle erfolgt in Sendenhorst kostenlos. Für die Anmeldung erhalten Sie im Rathaus in Sendenhorst, Kirchstraße 1, sowie in der Verwaltungsnebenstelle in Albersloh, Bahnhofstraße 1 und an den Recyclinghöfen eine spezielle Postkarte.
Ab sofort können Sie die Anmeldung jedoch auch online abschicken. Nutzen Sie hierzu bitte das unten stehende Formular. Die Menge und Art der sperrigen Abfälle sollten Sie bitte angeben, damit die Touren wirtschaftlich organisiert werden können. Der Entsorger teilt Ihnen den Abfuhrtermin sodann per Postkarte oder E-Mail mit. Erfahrungsgemäß wird die Abholung innerhalb von vier Wochen erfolgen. Am Abholtag müssen die Gegenstände um 06.00 Uhr an der Straße bereitstehen!
Zum Sperrmüll gehören alle Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, die für die Restmülltonne zu groß sind, wie z.B. Haus- und Gartenmöbel, Bettgestelle, Matratzen, gerollte Teppiche, Holz (nur Möbelteile) etc., wenn sie sich mit zwei Personen verladen lassen (bis 50kg).
Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle aus Hausumbauten, Fenster und Bauschutt, Autoteile und –zubehör, gefüllte Behältnisse, Wertstoffe wie Papier, Glas, Spiegel, Metall und Elektro-/Elektronikgeräte etc..
Ortsrecht
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Sendenhorst
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesabfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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- Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
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- Frau Gotchel
Tel: 02526 303-142
Amt/Fachbereich
Straßenreinigung, Abfallwirtschaft, Verkehr
Die Abfuhr sperriger Abfälle erfolgt in Sendenhorst kostenlos. Für die Anmeldung erhalten Sie im Rathaus in Sendenhorst, Kirchstraße 1, sowie in der Verwaltungsnebenstelle in Albersloh, Bahnhofstraße 1 und an den Recyclinghöfen eine spezielle Postkarte.
Ab sofort können Sie die Anmeldung jedoch auch online abschicken. Nutzen Sie hierzu bitte das unten stehende Formular. Die Menge und Art der sperrigen Abfälle sollten Sie bitte angeben, damit die Touren wirtschaftlich organisiert werden können. Der Entsorger teilt Ihnen den Abfuhrtermin sodann per Postkarte oder E-Mail mit. Erfahrungsgemäß wird die Abholung innerhalb von vier Wochen erfolgen. Am Abholtag müssen die Gegenstände um 06.00 Uhr an der Straße bereitstehen!
Zum Sperrmüll gehören alle Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, die für die Restmülltonne zu groß sind, wie z.B. Haus- und Gartenmöbel, Bettgestelle, Matratzen, gerollte Teppiche, Holz (nur Möbelteile) etc., wenn sie sich mit zwei Personen verladen lassen (bis 50kg).
Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle aus Hausumbauten, Fenster und Bauschutt, Autoteile und –zubehör, gefüllte Behältnisse, Wertstoffe wie Papier, Glas, Spiegel, Metall und Elektro-/Elektronikgeräte etc..
Ortsrecht
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Sendenhorst
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesabfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Frau
Gotchel
402