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Unter den Oberbegriff der „Beiträge“ fällt
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und
d) der Kanalanschlussbeitrag.
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
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c) der Wasseranschlussbeitrag und
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Amt/Fachbereich
Finanzen, NKF, Controlling
Beiträge Unter den Oberbegriff der „Beiträge“ fällt
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und
d) der Kanalanschlussbeitrag. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/135/show
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und
d) der Kanalanschlussbeitrag. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/135/show
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