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Unter den Oberbegriff der „Beiträge“ fällt
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag  (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und 
d) der Kanalanschlussbeitrag.

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Beiträge Unter den Oberbegriff der „Beiträge“ fällt
a) der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung einer Anlage; Abrechnung nach dem Baugesetzbuch)
b) der Straßenbaubeitrag  (für die Erneuerung und Verbesserung einer Anlage; Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz)
c) der Wasseranschlussbeitrag und 
d) der Kanalanschlussbeitrag.
https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/135/show
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Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

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