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Finanzen / Haushalt
Zu den Finanz- und Haushaltsangelegenheiten gehören u.a.:
- die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (Haushaltsplan)
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 KomHVO aus
- Dem Ergebnisplan
- Dem Finanzplan
- Den Teilplänen
- Dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss oder fortzuschreiben ist
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen
- Der Vorbericht
- Der Stellenplan
- Der Haushaltsquerschnitt als je eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen
- Verbindlichkeitenübersicht
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
- Bilanz des Vorvorjahres
- Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und städtischen Unternehmen
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt und enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle im Haushaltsjahr voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen, zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.
- die Bewirtschaftung/Steuerung und Abwicklung des Haushaltsplanes. Die Prüfung der Budgeteinhaltung
- die Erstellung des Jahresabschlusses als Einzelabschluss auf Ebene der Stadt sowie als Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Beteiligungen und Sondervermögen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan. Er ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Gesamtabschluss wird 2018 letztmalig erstellt. Die Stadt Sendenhorst befreit sich aufgrund ihrer Strukturen von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
- und stellt anstatt eines Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht auf
- die Vermögens- und Schuldenverwaltung
- sowie auch die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
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- Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
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- Frau Drechsler
Tel: 02526 303-172
- Frau BenMoussa
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- Frau Küch-Wallmeyer
Allgemeine Vertreterin
Tel: 02526 303-123
Amt/Fachbereich
Finanzen, NKF, Controlling
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Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 KomHVO aus
- Dem Ergebnisplan
- Dem Finanzplan
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Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen
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- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
- Bilanz des Vorvorjahres
- Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und städtischen Unternehmen
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt und enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle im Haushaltsjahr voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen, zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.
- die Bewirtschaftung/Steuerung und Abwicklung des Haushaltsplanes. Die Prüfung der Budgeteinhaltung
- die Erstellung des Jahresabschlusses als Einzelabschluss auf Ebene der Stadt sowie als Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Beteiligungen und Sondervermögen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan. Er ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Gesamtabschluss wird 2018 letztmalig erstellt. Die Stadt Sendenhorst befreit sich aufgrund ihrer Strukturen von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
- und stellt anstatt eines Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht auf
- die Vermögens- und Schuldenverwaltung
- sowie auch die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
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Fax 02526 303-100
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02526 303-122
Frau
Küch-Wallmeyer
Allgemeine Vertreterin
208
02526 303-123