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Grundsteuer
Für Grundbesitz wird von der Stadt Sendenhorst eine Grundsteuer erhoben.
Das zuständige Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Dieser wird mit dem in der Satzung festgelegten Steuerhebesatz multipliziert. Hieraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Die Hebesätze werden unterteilt in: - Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Ortsrecht
Haushaltssatzung der Stadt Sendenhorst
Rechtsgrundlagen allgemein
Grundsteuergesetz
Kosten
Steuerhebesätze:
- Grundsteuer A: 254 %
- Grundsteuer B: 493 %
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- Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
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Tel: 02526 303-126
Amt/Fachbereich
Steuern
Für Grundbesitz wird von der Stadt Sendenhorst eine Grundsteuer erhoben.
Das zuständige Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Dieser wird mit dem in der Satzung festgelegten Steuerhebesatz multipliziert. Hieraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Die Hebesätze werden unterteilt in: - Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Ortsrecht
Haushaltssatzung der Stadt Sendenhorst
Rechtsgrundlagen allgemein
Grundsteuergesetz
Steuerhebesätze:
- Grundsteuer A: 254 %
- Grundsteuer B: 493 %
Frau
Britz
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