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Grundsteuer

Für Grundbesitz wird von der Stadt Sendenhorst eine Grundsteuer erhoben.
Das zuständige Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Dieser wird mit dem in der Satzung festgelegten Steuerhebesatz multipliziert. Hieraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Die Hebesätze werden unterteilt in: - Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Ortsrecht
Haushaltssatzung der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen allgemein
Grundsteuergesetz

Kosten

Steuerhebesätze:
- Grundsteuer A: 254 %
- Grundsteuer B: 493 %

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Grundsteuer

Für Grundbesitz wird von der Stadt Sendenhorst eine Grundsteuer erhoben.
Das zuständige Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Dieser wird mit dem in der Satzung festgelegten Steuerhebesatz multipliziert. Hieraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Die Hebesätze werden unterteilt in: - Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Ortsrecht
Haushaltssatzung der Stadt Sendenhorst

Rechtsgrundlagen allgemein
Grundsteuergesetz

Steuerhebesätze:
- Grundsteuer A: 254 %
- Grundsteuer B: 493 %

Grundbesitzsteuer, Grundbesitzabgaben https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/112/show
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