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Gewerbesteuer

Der Ertrag eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes wird besteuert.
Der Gewerbeertrag wird anhand der Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Aus diesen Zahlen errechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr.

Die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem städtischen Hebesatz.

Ortsrecht
Haushaltssatzung (zu finden im jeweiligen Haushaltsplan)

Rechtsgrundlagen allgemein
Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuerrichtlinien

Kosten

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit 418 %.

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Gewerbesteuer Der Ertrag eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes wird besteuert.
Der Gewerbeertrag wird anhand der Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Aus diesen Zahlen errechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr.

Die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem städtischen Hebesatz.

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Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit 418 %. https://serviceportal.sendenhorst.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/111/show
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