In die bei der Verwaltung geführte Grundstücksbewerberliste werden alle Bewerber um ein städtisches Baugrundstück aufgenommen. Zz. hat die Stadt keine Wohnbaugrundstücke, die verkauft werden können. Bei der zukünftigen Vergabe von städtischen Baugrundstücken wird auf die bestehende Grundstücksbewerberliste zurückgegriffen. Die Vergabe von Baugrundstücken wird sich dann nach den vom zuständigen Gremium des Rates erlassenen aktuellen Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken richten.