Bei einer beabsichtigten Veräußerung städtischer Grundstücke oder Gebäude erfolgen in der Regel zunächst die Verkaufsverhandlungen mit den Kaufinteressenten durch die Verwaltung. Wurde eine Einigung erzielt, wird das Verhandlungsergebnis dem Haupt- und Finanzausschuss des Rates (HuFA) zur Entscheidung vorgelegt. Hat dieser einen entsprechenden Verkaufsbeschluss gefasst, wird von der Verwaltung der notarielle Kaufvertrag vorbereitet, der die vom HuFA beschlossenen Konditionen beinhalten muss. Vor einem Notar erfolgt die Beurkundung des Kaufvertrages. 

Kaufinteressenten an städtischen Wohnbaugrundstücken werden in einer Grundstücksbewerberliste erfasst. Die Vergabe von unbebauten Grundstücken in einem Baugebiet erfolgt in der Regel nach den aktuellen Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken.

Außerdem erfolgt die Vergabe der stadteigenen Gewerbeflächen zur Sicherung und Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Sendenhorst.

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Zentrale Steuerung und Finanzen
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
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Verkauf städtischer Grundstücke und Gebäude Bei einer beabsichtigten Veräußerung städtischer Grundstücke oder Gebäude erfolgen in der Regel zunächst die Verkaufsverhandlungen mit den Kaufinteressenten durch die Verwaltung. Wurde eine Einigung erzielt, wird das Verhandlungsergebnis dem Haupt- und Finanzausschuss des Rates (HuFA) zur Entscheidung vorgelegt. Hat dieser einen entsprechenden Verkaufsbeschluss gefasst, wird von der Verwaltung der notarielle Kaufvertrag vorbereitet, der die vom HuFA beschlossenen Konditionen beinhalten muss. Vor einem Notar erfolgt die Beurkundung des Kaufvertrages. 

Kaufinteressenten an städtischen Wohnbaugrundstücken werden in einer Grundstücksbewerberliste erfasst. Die Vergabe von unbebauten Grundstücken in einem Baugebiet erfolgt in der Regel nach den aktuellen Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken.

Außerdem erfolgt die Vergabe der stadteigenen Gewerbeflächen zur Sicherung und Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Sendenhorst.
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