Private Nutzung öffentlicher Flächen
In einigen Fällen sind Privatpersonen daran interessiert, nicht öffentlich genutzte städtische Flächen für ihre Zwecke zu nutzen oder auch in ihre Grundstücksfläche mit einzubeziehen.
Einem solchen Wunsch wird nachgegeben, wenn keine öffentlichen Belange dagegen sprechen.
Die Nutzer zahlen ein (geringes) Entgelt. Eine solche Nutzungsgestattung wird jedoch auf jederzeitigen Widerruf erteilt, damit die Stadt im Bedarfsfall kurzfristig über ihre Flächen verfügen kann.