Die im städtischen Besitz befindlichen landwirtschaftlichen Flächen werden nicht von der Stadt selbst bewirtschaftet, sondern in der Regel an Landwirte verpachtet. Es erfolgt die Aushandlung der Vertragskonditionen und der Abschluss der Pachtverträge sowie die Einziehung der jährlich zu zahlenden Pachten. In einigen Fällen werden Flächen Privater angepachtet, um sie für städtische Zwecke zu nutzen. Auch in diesen Fällen werden nach Aushandlung der Konditionen Pachtverträge abgeschlossen.