Zur Erfüllung unterschiedlicher öffentlicher Aufgaben (z. B. Bau von Radwegen, Aufstellung von Buswartehallen o. ä.) werden in einigen Fällen Flächen, die sich in privatem Eigentum befinden, zur Verfügung gestellt. 
Zur rechtlichen Absicherung der zukünftigen öffentlichen Nutzung werden mit den Eigentümern Bauerlaubnisverträge geschlossen, in denen neben der Beschreibung der bereitgestellten Fläche auch die weiteren Konditionen (Vertragsdauer, evtl. Vereinbarung über ein zahlendes Entgelt, usw.) vereinbart werden.