Grundstücksangelegenheiten
Der Ankauf von Grundstücken sowie der Verkauf städtischer Grundstücke kann erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung im zuständigen Gremium des Rates der Stadt Sendenhorst (Haupt- und Finanzausschuss) abgewickelt werden. Vor einer Beschlussfassung werden zwischen Erwerber bzw. Verkäufer und der Stadt die Vertragskonditionen ausgehandelt.
Die Vergabe von stadteigenen Baugrundstücken an Bauwillige erfolgt in der Regel nach den vom Rat erlassenen Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken.
Außerdem erfolgt die Vergabe der stadteigenen Gewerbeflächen zur Sicherung und Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Sendenhorst.
Die städtischen landwirtschaftlichen Flächen werden nicht selbst bewirtschaftet und aus diesem Grunde in der Regel an Landwirte verpachtet (Pachten).
Die Bewirtschaftung der unbebauten städtischen Grundstücke, die Vergabe von Nutzungserlaubnissen (sog. Gestattungen) an städtischen Flächen und die Bewirtschaftung der stadteigenen Erbbaugrundstücke sowie der in Privatbesitz befindlichen Erbbaugrundstücke im Baugebiet "Hagenholt" gehören ebenfalls zu den Grundstücksangelegenheiten.