Absetzung von Wassermengen für die Gartenbewässerung

Bei der Bewässerung von Garten- und Grünanlagen versickert Frischwasser im Erdreich und wird somit nicht dem städtischen Kanalnetz zugeführt. Für diese Mengen an Frischwasser werden keine Schmutzwassergebühren erhoben, da für die Entsorgung keine Kosten entstehen.

 

 

Die Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Sendenhorst:

 

Gemäß § 9 Abs. 6 der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Sendenhorst werden bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge auf Antrag die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht (MessEG, Mess-EichVO) zu führen.

 

 

Der Gartenwasserzähler:

 

Es muss ein EU-Zähler mit Konformitätserklärung eingebaut werden.

Alle 6 Jahre muss der Zähler neu geeicht oder durch einen Zähler mit Konformitätserklärung ersetzt werden.

Ist die Eichfrist überschritten, wird der Zähler nicht mehr zur Absetzung der Wassermenge anerkannt

 

 

Der Einbau des Gartenwasserzählers:

 

Der Zähler muss fest in der zuführenden Leitung oder am Wasserhahn eingebaut sein.

Der Einbau hat fachgerecht zu erfolgen.

Nach der Wasseruhr dürfen keine Abzweigungen der Leitung ins Haus angebracht werden.

Unter oder neben der Wasserentnahmestelle darf sich kein Ablauf in den Kanal befinden.

Das Zählwerk muss nach dem Einbau vorwärts zählen.

 

 

Die Anmeldung des Gartenwasserzählers:

 

Anmelden kann den Gartenwasserzähler nur der Eigentümer des Objekts.

Die Anmeldung kann per E-Mail, telefonisch oder mit persönlicher Vorsprache erfolgen.

Wird der Anmeldung ein Foto des Gartenwasserzählers beigefügt, kann die Anlage (vorausgesetzt es erfolgt später eine positive Abnahme) bereits in Betrieb genommen werden.

 

 

Die Abnahme des Gartenwasserzählers:

 

Die Abnahme des Zählers erfolgt durch einen städt. Mitarbeiter.

Zur Terminvereinbarung geben Sie bitte eine Handy- oder Festnetznummer an.

Nach positiver Abnahme wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 47 Euro erhoben.

 

 

 

Die Ablesung des Gartenwasserzählers:

 

Die Ablesung erfolgt durch den Eigentümer zusammen mit dem Hauptwasserzähler zum Jahresende.

 

Anmeldung eines Gartenwasserzählers (Abzugszählers) zum Nachweis von Wasser, das nicht in den Kanal geleitet wird und auf dem Grundstück versickert.


Hier kommen Sie zum Formular.

Zuständige Stelle

Betriebe
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

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