Wassergebühren
Die Stadt betreibt die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke mit Trink- und Betriebswasser.
Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet. Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Die Erhebung der Wassergebühr erfolgt im Regelfall durch Anforderung von Abschlagszahlungen. Hierfür ist der Verbrauch zugrunde zu legen. Bei Neuanschlüssen werden die Abschlagszahlungen nach Erfahrungswerten geschätzt. Soll das Wasser aus öffentlichen Hydranten für Bauzwecke entnommen werden, sind hierfür Standrohre der Stadt mit Wasserzähler zu benutzen. Der Abnehmer ist verpflichtet, das Standrohr spätestens im Abstand von 6 Monaten unaufgefordert beim Wasserwerk der Stadt zur Ablesung vorzuzeigen. Neben der Verbrauchsgebühr ist eine Grundgebühr für Ausleihzeiten zu entrichten.
Ortsrecht
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen
Kosten
1. Grundpreis
a)
Hauswasserzähler: Q3 / 4
Nettopreis/ Tag: 0,22 €
Endpreis incl. 7% MWSt: 0,24 €
Hauswasserzähler: Q3 7 10
Nettopreis/ Tag:0,44 €
Endpreis incl. 7% MWSt: 0,47 €
Hauswasserzähler: Q3 / 16
Nettopreis/ Tag: 0,65 €
Endpreis incl. 7% MWSt: 0,70 €
b)
Verbundzähler: Q3 / 25
Nettopreis/ Tag: 1,38 €
Endpreis incl. 7% MWSt: 1,48 €
Verbundzähler: Q3 / 63
Nettopreis/ Tag: 1,65 €
Endpreis incl. 7% MWSt: 1,77 €
Verbundzähler: Q3 / 100
Nettopreis/ Tag: 2,07€
Endpreis incl. 7% MWSt: 2,21
2. Mengenpreis (Verbrauchsgebühr)
Nettopreis: 1,86 €
Endpreis incl. 7% MWStpro cbm: 1,84 €
3. Standrohre
Für die Standrohre ist neben der Verbrauchsgebühr (1,72 € pro cbm) eine Grundgebühr in Höhe von 23,50 € und eine Leihgebühr in Höhe von 1,00 € pro angefangenen Kalendertag zu entrichten. Alle Preise zzgl. 7% MWST.