Versickerung von Niederschlagswasser
Generell gilt für Ihr Niederschlagswasser die Überlassungspflicht des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW). Das bedeutet, dass Sie in kanalisierten Bereichen das Niederschlagswasser zwingend in den dafür vorgesehenen Kanal einleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann die Stadt Sendenhorst Sie jedoch von dieser Überlassungspflicht freistellen. Diese Fälle sind jedoch begrenzt auf eventuelle Härtefälle und werden auch nur in mischkanalisierten Gebieten zugelassen.
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist in jedem Fall beim Abwasserwerk der Stadt Sendenhorst zu beantragen. Zusammen mit dem Antrag ist eine Begründung für die gewünschte Versickerung sowie ein Bodengutachten, aus dem die Versickerungsfähigkeit des Bodens hervorgeht, vorzulegen. Die Versickerungsanlage ist durch einen Fachmann entsprechend des DWA Arbeitsblattes A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) bemessen zu lassen. Diese Bemessung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass eine Versickerung im Bereich von lehmigen oder felsigen Böden nicht möglich ist. Außerdem entsteht hier die Gefahr des Vernässens auf Ihrem eigenen oder auch dem Grundstück des Nachbarn. Denken Sie daran, dass Sie für hieraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden können.
Ortsrecht
Entwässerungssatzung