Erneuerung defekter bzw. nicht genügend leistungsfähiger Kanäle
Bei der Kanalsanierung wird unterschieden nach baulicher und hydraulischer Sanierung. Im Rahmen der baulichen Sanierung werden alte Kanäle erneuert, deren baulicher Zustand eine sichere und umweltbewusste Ableitung des Abwassers nicht mehr gewährleisten können. Solche Kanäle weisen häufig Undichtigkeiten, Rohrversätze oder sogar großflächige Fehlstellen auf. Die Dichtigkeit des Systems ist somit nicht mehr gegeben.
Die hydraulische Sanierung wird erforderlich, wenn ein Kanal nicht mehr ausreichend groß bemessen ist, um die anfallenden Abwassermengen rückstaufrei abzuleiten. In diesem Fall muss die Nennweite des Kanals vergrößert werden. Diese Art der Sanierung ist ausschließlich in offener Bauweise möglich, während, gerade bei kleineren Schäden, die bauliche Sanierung auch in geschlossener Bauweise, d.h., ohne Aufbruch der Straße, erfolgen kann.

Zur langfristigen Planung der Kanalsanierungsmaßnahmen muss die Stadt Sendenhorst alle 5 Jahre das sogenannte Abwasserbeseitigungskonzept fortschreiben. In diesem Papier werden verbindlich die Kanalsanierungs- aber auch die Neubaumaßnahmen der nächsten Jahre festgelegt.

Zuständige Stelle

Betriebe
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

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