Anschluss Ihres Grundstückes an die Schmutz- und Regenwasser- bzw. die Mischwasserkanalisation.
Jedes Grundstück in Sendenhorst erhält einen eigenen Hausanschluss (bei Doppelhäusern jede Haushälfte). Dieser Anschluss wird Ihnen durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie im Rahmen einer Baumaßnahme nicht wissen ob und wo ein Grundstücksanschluss vorhanden ist, so wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Adresse an die Stadt. Sollte kein Anschluss vorhanden sein, so fangen Sie bitte nicht selbstständig an einen solchen zu errichten. Der Anschluss wird ausschließlich durch von der Stadt beauftragte Fachunternehmen erstellt und durch diese bis zu Ihrer Grundstücksgrenze verlegt.
Um die Entwässerungsleitungen auf Ihrem Privatgrundstück müssen Sie sich allerdings in eigener Regie kümmern.
Zwischen Ihrer privaten Leitung und dem Übergang in die öffentliche Kanalisation ist an Ihrer Grundstücksgrenze in jedem Fall ein Kontrollschacht zu errichten, der später als Revisionsöffnung in Schadens- und Problemfällen genutzt werden kann. Dieser Schacht muss jederzeit zugänglich sein und darf in keinem Fall überpflastert oder in anderer Weise überbaut werden.

Die Neuerstellung bzw. Änderung eines Anschlusses ist vorher bei der Stadt mit dem entsprechenden Formular (s. Entwässerungsantrag) zu beantragen.

Ortsrecht
Entwässerungssatzung

Grundstücksentwässerung

Anschluss Ihres Grundstückes an die Schmutz- und Regenwasser- bzw. die Mischwasserkanalisation.
Jedes Grundstück in Sendenhorst erhält einen eigenen Hausanschluss (bei Doppelhäusern jede Haushälfte). Dieser Anschluss wird Ihnen durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie im Rahmen einer Baumaßnahme nicht wissen ob und wo ein Grundstücksanschluss vorhanden ist, so wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Adresse an die Stadt. Sollte kein Anschluss vorhanden sein, so fangen Sie bitte nicht selbstständig an einen solchen zu errichten. Der Anschluss wird ausschließlich durch von der Stadt beauftragte Fachunternehmen erstellt und durch diese bis zu Ihrer Grundstücksgrenze verlegt.
Um die Entwässerungsleitungen auf Ihrem Privatgrundstück müssen Sie sich allerdings in eigener Regie kümmern.
Zwischen Ihrer privaten Leitung und dem Übergang in die öffentliche Kanalisation ist an Ihrer Grundstücksgrenze in jedem Fall ein Kontrollschacht zu errichten, der später als Revisionsöffnung in Schadens- und Problemfällen genutzt werden kann. Dieser Schacht muss jederzeit zugänglich sein und darf in keinem Fall überpflastert oder in anderer Weise überbaut werden.

Die Neuerstellung bzw. Änderung eines Anschlusses ist vorher bei der Stadt mit dem entsprechenden Formular (s. Entwässerungsantrag) zu beantragen.

Ortsrecht
Entwässerungssatzung

https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/537/show
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Fax 02526 303-100

Herr

Schratz

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