Unter dem Begriff "Fremdwasser" werden alle die Wässer zusammengefasst, die nicht durch den häuslichen oder gewerblich-industriellen Gebrauch verunreinigt werden oder aus Niederschlagsereirnissen hervorgehen.
Im Allgemeinen ein Wasser, welches sich nicht im vorgesehenen Aufenthaltsort befindet. Gemäß DIN 4045 durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetet Wasser sowie einem Schmutzwasserkanal durch z.B. Abdeckungen von Kanalschächten zufließendes Oberflächenwasser.

Fremdwasser ist i.d.R. relativ sauberes Wasser aus diffusen Quellen, wie Dränage, laufenden Brunnen, Bach- und Grundwassereintritten, Wasserhaltung von Baustellen usw.

Entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst ist das Einleiten von Dränagewasser in den Kanal, auch während der Bauzeit, nicht gestattet. Dieses eigentlich saubere Wasser wird so mit Schmutzwasser vermengt und belastet unnötigerweise die Kläranlage. Die Kosten für die Reinigung des Abwassers, die letztlich über die Gebühren auf die Anschlussnehmer umgelegt werden, werden so in die Höhe getrieben.

Ortsrecht
Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Zuständige Stelle

Betriebe
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

Drainagewasser Unter dem Begriff "Fremdwasser" werden alle die Wässer zusammengefasst, die nicht durch den häuslichen oder gewerblich-industriellen Gebrauch verunreinigt werden oder aus Niederschlagsereirnissen hervorgehen.
Im Allgemeinen ein Wasser, welches sich nicht im vorgesehenen Aufenthaltsort befindet. Gemäß DIN 4045 durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetet Wasser sowie einem Schmutzwasserkanal durch z.B. Abdeckungen von Kanalschächten zufließendes Oberflächenwasser.

Fremdwasser ist i.d.R. relativ sauberes Wasser aus diffusen Quellen, wie Dränage, laufenden Brunnen, Bach- und Grundwassereintritten, Wasserhaltung von Baustellen usw.

Entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst ist das Einleiten von Dränagewasser in den Kanal, auch während der Bauzeit, nicht gestattet. Dieses eigentlich saubere Wasser wird so mit Schmutzwasser vermengt und belastet unnötigerweise die Kläranlage. Die Kosten für die Reinigung des Abwassers, die letztlich über die Gebühren auf die Anschlussnehmer umgelegt werden, werden so in die Höhe getrieben.

Ortsrecht
Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

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Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Baglan

215

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baglan@sendenhorst.de