Abwasserreinigung
Prozess der weitestgehenden Entfernung von organischen und anorganischen Inhaltsstoffen sowie von absetzbaren und abtrennbaren Inhaltsstoffen aus verschmutztem Brauchwasser.
Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der schädlichen Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität. Nach §7a des Wasserhaushaltsgesetzes muss Abwasser nach dem Stand der Technik behandelt werden. Die Mindestanforderungen werden konkret für bestimmte Industriebranchen in der Abwasserverordnung genannt. Die Abwasserbehandlung geschieht in Abwasserreinigungsanlagen.Man unterscheidet dabei mechanische/physikalische, biologische und chemische Reinigungsverfahren, die in der Regel in Kläranlagen in entsprechenden Reinigungsstufen angewandt werden. In der Kläranlage der Stadt Sendenhorst kommt eine Kombination all dieser Verfahren zum Einsatz.Die Behandlung von Abwässern außerhalb des Kanaleinzugsgebietes findet in Kleinkläranlagen statt. Unterschieden wird hierbei zwischen veralteten Systemen ohne Abwasserbelüftung (DIN 4261 Teil 1) und den heute geforderten Kleinkläranlagen mit belüfteter Reinigungsstufe (DIN 4261 Teil 2).Wird das Abwasser nicht an der Anfallstelle behandelt, wird es mittels Abwasserpumpwerk und Druckleitungen (der Topografie folgend) in den nächstgelegenen Kanal, ein anderes Abwasserpumpwerk oder eine Kläranlage gefördert, wo es der Reinigung zugeführt wird.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wasserhaushaltsgesetz
Landeswassergesetz