Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sind Benutzungsgebühren zu erheben. Sie werden getrennt erhoben für Schmutz- und Niederschlagswasser. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanäle, Regenrückhaltebecken, Kläranlage etc.) werden Abwassergebühren von Eigentümern und Erbbauberechtigten erhoben, deren Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Die Gebühren werden getrennt erhoben für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Abwassermenge, die auf dem angeschlossenen Grundstück anfällt. Als Abwassermenge gilt die dem Grundstück zugeführte Frischwassermenge; die Abwassergebühr für 2024 beträgt 2,72 € je cbm Frischwasser. Spezielle Regelungen wie z.B. bei privaten Wasserversorgungsanlagen (Ortsteil Albersloh) und nachweislich nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführten Wassermengen sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Sendenhorst geregelt. Die Schmutzwassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Als bebaute Grundstücksfläche gelten die Grundflächen der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sowie die durch Vordächer und sonstige Überdachung überbauten Grundflächen. Als befestigte Grundstücksfläche gelten Flächen aus bituminösem Belag, Pflaster, Beton oder aus gleichwertigem Material von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Die Gebühr für 2024 beträgt 0,59 € je Quadratmeter. Spezielle Regelungen über z.B. Versickerungen oder Zwischenschalten einer Zisterne sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Sendenhorst geregelt. Die Niederschlagswassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. 
Ändern sich die Größen und / oder Arten oder das Einleitverhalten Ihrer versiegelten Dach- und Bodenflächen, müssen Sie die Änderungen dem Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Sendenhorst innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung mitteilen.

Ortsrecht
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Kosten

2023
Schmutzwasser: 2,65 € je cbm
Niederschlagswasser: 0,70 € je qm

Zuständige Stelle

Betriebe
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526 303-0
02526 303-100

Ansprechpartner

Benutzungsgebühren für die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser

Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sind Benutzungsgebühren zu erheben. Sie werden getrennt erhoben für Schmutz- und Niederschlagswasser. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanäle, Regenrückhaltebecken, Kläranlage etc.) werden Abwassergebühren von Eigentümern und Erbbauberechtigten erhoben, deren Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Die Gebühren werden getrennt erhoben für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Abwassermenge, die auf dem angeschlossenen Grundstück anfällt. Als Abwassermenge gilt die dem Grundstück zugeführte Frischwassermenge; die Abwassergebühr für 2024 beträgt 2,72 € je cbm Frischwasser. Spezielle Regelungen wie z.B. bei privaten Wasserversorgungsanlagen (Ortsteil Albersloh) und nachweislich nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführten Wassermengen sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Sendenhorst geregelt. Die Schmutzwassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Als bebaute Grundstücksfläche gelten die Grundflächen der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sowie die durch Vordächer und sonstige Überdachung überbauten Grundflächen. Als befestigte Grundstücksfläche gelten Flächen aus bituminösem Belag, Pflaster, Beton oder aus gleichwertigem Material von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Die Gebühr für 2024 beträgt 0,59 € je Quadratmeter. Spezielle Regelungen über z.B. Versickerungen oder Zwischenschalten einer Zisterne sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Sendenhorst geregelt. Die Niederschlagswassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. 
Ändern sich die Größen und / oder Arten oder das Einleitverhalten Ihrer versiegelten Dach- und Bodenflächen, müssen Sie die Änderungen dem Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Sendenhorst innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung mitteilen.

Ortsrecht
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

2023
Schmutzwasser: 2,65 € je cbm
Niederschlagswasser: 0,70 € je qm

Entwässerungsgebühren, Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren https://serviceportal.sendenhorst.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/519/show
Betriebe
Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-0
Fax 02526 303-100

Frau

Diekmann

211

02526 303-176
diekmann@sendenhorst.de